Wo finde ich den Eigentümer eines Flurstücks?
Mit dem Antrag auf Katasterauszüge (pdf, 745 kB) können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt Auszüge aus den Flurstücks- und Eigentümerdaten bestellen. Die Angaben zu Flurstücken, Gebäuden, Tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung kann jeder einsehen.
Wie finde ich raus wem ein Flurstück gehört?
Grundbuchauszug anfordern
Mit der Nummer des Flurstücks kannst dich an das Grundbuchamt der Gemeinde oder des Landkreises wenden. Dort erfährst du auf Antrag (auf Einsicht in die Grundbücher und Grundakten), wem das Grundstück gehört sowie ob und in welcher Höhe es mit Grundschulden belastet ist.
Wie kann man den Eigentümer herausfinden?
Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Grundbuchordnung (GBO). Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Wo stehen die Eigentumsverhältnisse?
Im Grundbuch werden alle Eigentumsverhältnisse, Rechte und Lasten von Grundstücken bzw. Immobilien aufgeführt. Nur Personen mit "berechtigtem Interesse", z.B. Eigentümer, Erben oder Notare, können das Grundbuch online oder beim Grundbuchamt einsehen.
Wem gehört die Liegenschaft?
Wie kann ich das herausfinden? Die Verwaltung Ihrer Liegenschaft sollte Ihnen darüber Auskunft geben. Sie können aber auch beim zuständigen Grundbuchamt nachfragen, wer Eigentümer der Liegenschaft ist. In vielen Kantonen geht das auf dem Internet ganz rasch.
Wer kann in das Grundbuch einsehen?
Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.
Kann man grundbucheinträge online einsehen?
Ja, das ist möglich. Denn jedes Grundbuch ist auch digitalisiert verfügbar. Sie können online über das Justizportal von Bund und Ländern ("grundbuch-portal.de") Einsicht nehmen. Doch auch hier gilt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Wie bekomme ich den Eigentümer von einem Grundstück heraus?
Um herauszufinden, wem das Grundstück gehört, können Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.
- Jedes Grundstück in Deutschland ist vermessen und eingetragen.
- Die Verwaltung übernimmt das Grundbuchamt.
- Grundsätzlich ist das Grundbuch nicht öffentlich. …
- Oft reicht hierzu eine Kaufabsicht.
Wie kann ich herausfinden wer im Grundbuch steht?
Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt.
Kann man das Grundbuch online einsehen?
In der heutigen Zeit sind sämtliche deutsche Grundbücher digitalisiert. Daher ist es grundsätzlich möglich, auch online den entsprechenden Grundbucheintrag einzusehen. Aber auch hier ist der Nachweis über ein berechtigtes Interesse und ein entsprechender Antrag vorgeschrieben.
Wie komme ich an den Eigentümer eines Grundstücks?
Um herauszufinden, wem das Grundstück gehört, können Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.
- Jedes Grundstück in Deutschland ist vermessen und eingetragen.
- Die Verwaltung übernimmt das Grundbuchamt.
- Grundsätzlich ist das Grundbuch nicht öffentlich. …
- Oft reicht hierzu eine Kaufabsicht.
Kann jeder in das Grundbuch einsehen?
Nach § 12 Grundbuchordnung ist die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt jedermann gestattet, der ein „berechtigtes InteresseUm neugierige Zeitgenossen von einer nicht sachlich begründeten Informationsbeschaffung abzuhalten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse um bestimmte öffentliche Verzeichnisse einsehen …
Was kostet eine Grundbucheinsicht?
Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro. Alternativ können Sie auch einen Notar oder kommerzielle Online-Grundbuchauskunftsdienste beauftragen.
Kann man im Grundbuch nach Namen suchen?
Wer erst durch die Grundbucheinsicht den Namen eines potentiellen Verkäufers herausbekommen möchte, darf das Grundbuch dagegen nicht einsehen. Das gilt vor allem für Makler. Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen.
Wer darf in das Grundbuch einsehen?
Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.