Wird bei der Witwenrente die eigene Rente angerechnet?
Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen (§ 97 Abs. 2 SGB).
Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?
Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet
Der Freibetrag liegt vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen. Er wird in der Regel jährlich erhöht. Die Rentenversicherung ermittelt von Ihrem Bruttoverdienst das Nettoeinkommen.
Wird die Witwenrente an meine Rente angerechnet?
Nein! Die Witwenrente oder die Witwerrente, die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden.
Was wird alles auf die Witwenrente angerechnet?
Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Wie hoch darf die eigene Rente sein um noch Witwenrente zu bekommen?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf 100 Prozent seiner Rentensumme. Währenddessen werden die eigenen Einkünfte und die eigene Rente des Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Was ändert sich 2022 bei der Witwenrente?
Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente
Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 bei 937,73 Euro im Osten und bei 950,93 Euro im Westen.
Wann wird die Witwenrente gekürzt?
Ist die sich ergebende Nettorente höher als der Freibetrag für eigenes Einkommen (seit Juli 950,93 Euro), kommt es zur Kürzung der Hinterbliebenenrente. Bei einem Rentenbeginn vor 2011 beträgt der pauschale Abzug von der eigenen Bruttorente nur 13 Prozent.
Wie hoch ist die Witwenrente 2022?
Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.