Wird Baukindergeld nachgezahlt?
Das Baukindergeld wird bei Ersterwerb von einem Neubauhaus sowie einem bereits vorhandenen Hausbestand rückwirkend ab 1. Januar 2018 für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Da das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1.1.2018 gezahlt wird, ist bei einer Genehmigung der Anträge mit einer Nachzahlung zu rechnen.