Wie weit darf Nachbars Hecke auf mein Grundstück ragen?
Die Grenzabstände sind in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. Zum Beispiel müssen Hecken bis circa 200 Zentimeter Höhe grundsätzlich einen Abstand von 50 bis 75 Zentimeter einhalten. Von wo dieser Abstand gemessen werden muss, hängt von den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen ab.