Wie laut darf man nach 22 Uhr im Garten sein?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sollten jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke herunterreduziert werden. Von Zimmerlautstärke ist dann die Rede, wenn die Geräusche zwischen 30 und 40 dB liegen.