Wie kann ich herausfinden wem das Grundstück gehört?
Grundbuch. Das Grundbuch gibt unter anderem Auskunft darüber, wer der Eigentümer einer Grundstücks ist, ob noch andere Personen Rechte am Grundstück besitzen (Beispielsweise Mitnutzung von Wegen und Zufahren) und ob das Grundstück mit Pfandrechten belegt ist. Die Daten des Grundbuches sind einsehbar.
Wie kann man den Eigentümer herausfinden?
Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Grundbuchordnung (GBO). Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
Wer ist der Grundstückseigentümer?
Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB). Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden.
Wem gehört die Liegenschaft?
Wie kann ich das herausfinden? Die Verwaltung Ihrer Liegenschaft sollte Ihnen darüber Auskunft geben. Sie können aber auch beim zuständigen Grundbuchamt nachfragen, wer Eigentümer der Liegenschaft ist. In vielen Kantonen geht das auf dem Internet ganz rasch.
Wem gehört die Parzelle Baselland?
Unter GeoView BL ist es über die «Eigentumsauskunft» möglich, die Eigentümer/-innen eines Grundstücks abzufragen. Der Dienst steht frei zur Verfügung. Um die Informationen zu erhalten, muss allerdings bei der Abfrage manuell ein sogenanntes «Captcha» (eine Sicherheitsfrage) ausgefüllt werden.
Kann man im Grundbuch nach Namen suchen?
Wer erst durch die Grundbucheinsicht den Namen eines potentiellen Verkäufers herausbekommen möchte, darf das Grundbuch dagegen nicht einsehen. Das gilt vor allem für Makler. Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen.
Wer hat berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht?
Wer hat ein berechtigtes Interesse? Ein berechtigtes Interesse hat der eingetragene Eigentümer, aber auch derjenige, zu dessen Gunsten eine Grundschuld, Hypothek, ein Wegerecht oder Wohnrecht eingetragen ist.
Wer kann in das Grundbuch einsehen?
Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.
Kann man das Grundbuch online einsehen?
In der heutigen Zeit sind sämtliche deutsche Grundbücher digitalisiert. Daher ist es grundsätzlich möglich, auch online den entsprechenden Grundbucheintrag einzusehen. Aber auch hier ist der Nachweis über ein berechtigtes Interesse und ein entsprechender Antrag vorgeschrieben.
Kann jeder in das Grundbuch einsehen?
Nach § 12 Grundbuchordnung ist die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt jedermann gestattet, der ein „berechtigtes InteresseUm neugierige Zeitgenossen von einer nicht sachlich begründeten Informationsbeschaffung abzuhalten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse um bestimmte öffentliche Verzeichnisse einsehen …
Kann man grundbucheinträge online einsehen?
In der heutigen Zeit sind sämtliche deutsche Grundbücher digitalisiert. Daher ist es grundsätzlich möglich, auch online den entsprechenden Grundbucheintrag einzusehen. Aber auch hier ist der Nachweis über ein berechtigtes Interesse und ein entsprechender Antrag vorgeschrieben.
Wie finde ich eine Parzelle?
Wo finde ich meine Parzellennummer? Deine Parzellennummer ist unter anderem im Grundbuch vermerkt. Du solltest sie auch im Kaufvertrag sowie in anderen Dokumenten rund um deine Parzelle finden. Alternativ kannst du über den Internetdienst Cadastralinfo verschiedene Auskünfte aus dem Datenmodell einholen.
Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?
Die Einsicht kann auf schriftlichen Antrag durch Zusendung eines unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszugs oder persönlich im Grundbuchamt erfolgen.
Was kostet die Einsicht in das Grundbuch?
Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro.
Was kostet eine Grundbucheinsicht?
Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro. Alternativ können Sie auch einen Notar oder kommerzielle Online-Grundbuchauskunftsdienste beauftragen.
Wie kann ich herausfinden wer im Grundbuch steht?
Nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) wird die Einsicht in das Grundbuch (und in die Grundakte) daher nur demjenigen gestattet, der gegenüber dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Einsicht ist grundsätzlich bei dem Grundbuchamt (Amtsgericht) wahrzunehmen, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück liegt.
Wie bekomme ich ein Grundbuchauszug?
Der einfachste Weg, einen Grundbuchauszug zu bestellen, erfolgt online. Die Grundbuchämter der Kantone stellen dafür ihre eigenen Bestellformulare bereit, die schnell und einfach digital übermittelt werden können.
Kann jeder im Grundbuch einsehen?
Nach § 12 Grundbuchordnung ist die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt jedermann gestattet, der ein „berechtigtes InteresseUm neugierige Zeitgenossen von einer nicht sachlich begründeten Informationsbeschaffung abzuhalten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse um bestimmte öffentliche Verzeichnisse einsehen …
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Grundbuchsauszüge und Auszüge aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 15 Euro.
Wer hat Zugriff auf das Grundbuch?
Grundsätzlich darf das Grundbuch eines Grundstückes oder einer Immobilie von jeder Person eingesehen werden, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisbar darlegen kann (§ 12 Grundbuchordnung).