Wie ist ein Pfarrer krankenversichert?
Katholische Priester in Deutschland unterliegen nicht der Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Priester im Diözesandienst haben über die jeweilige Diözese einen Beihilfeanspruch.
Katholische Priester in Deutschland unterliegen nicht der Pflichtversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Priester im Diözesandienst haben über die jeweilige Diözese einen Beihilfeanspruch.