Wie geht die Polizei bei einer Hausdurchsuchung vor?
Damit die Polizei eine Hausdurchsuchung vornehmen kann, benötigt sie eine richterliche Anordnung, die in der Regel durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird. In Ausnahmefällen (bei „Gefahr im Verzug“) kann auch ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.