Wer muss behindertengerechten Umbau bezahlen?
Behinderte Mieter können von ihrem Vermieter Zustimmung zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung auf eigene Kosten fordern. Grundsätzlich sind die geforderten behindertengerechten Umbaumaßnahmen bei Auszug durch den Mieter wieder zurückzubauen, da sie das Eigentum des Vermieters beeinträchtigen.