Wer entscheidet über Insolvenzplan?
Der Vorteil eines Insolvenzplanverfahrens liegt darin, dass nur die in dem gerichtlichen Abstimmungstermin anwesenden Gläubiger abstimmen und damit über die Annahme des Planes entscheiden. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit getroffen.
Wer entscheidet über den Insolvenzplan?
Ein Planverfahren wird durch Vorlage des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht beantragt. Die Insolvenzordnung bestimmt, dass zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Gericht der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt sind. Auch die Gläubigerversammlung kann aktiv werden.
Wann wird ein Insolvenzplan erstellt?
Die Erstellung des Plans
Wird der Plan während des eröffneten Verfahrens erstellt, muss der Plan spätestens im Schlusstermin dem Insolvenzgericht vorliegen (§ 218 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der Aufbau des Insolvenzplans folgt eigenen Regeln und sollte daher nur mit fachlich versierter Hilfe erstellt werden.
Was passiert nach Bestätigung des Insolvenzplans?
Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans
Mit der Rechtskraft der Bestätigung des Plans treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, z. B. Übertragung von Betriebsvermögen, Veräußerung von Betriebsteilen, Stundungen und Erlass von Forderungen ( §§ 254 – 254 b InsO ).
Wie funktioniert ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht Unternehmen und Verbrauchern eine schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten durch eine Einmalzahlung eines Geldgebers – Privatinsolvenzen oder Firmeninsolvenzen dauern hingegen in der Regel 3 oder mehr Jahre.
Was passiert wenn man dem Insolvenzplan nicht zustimmt?
Der unberücksichtigt gebliebene Gläubiger kann eine Forderung nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen; ihre Vollstreckbarkeit entfällt. Dies gilt auch für Titel, die der Gläubiger gegen den Schuldner aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt hat.
Wie lange dauert ein Insolvenzplan?
Im Optimalfall einer Planinsolvenz dauert dieser Abschnitt unter Berücksichtigung aller Fristen nicht länger als 3 Monate. Im Ergebnis kann ein Insolvenzplanverfahren mit sorgfältiger Vorbereitung 4 bis 12 Monate beanspruchen.
Bin ich nach einem Insolvenzverfahren alle Schulden los?
Nachdem Ihnen am Ende des Regelinsolvenzverfahrens oder der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sind Sie schuldenfrei. Das bedeutet unter anderem: von nahezu allen Verbindlichkeiten, die vor der Insolvenz bestanden haben, sind Sie nun endgültig befreit.
Was kostet ein Insolvenzplan?
Kosten Insolvenzplan
Grundpreis | ||
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Insolvenzplan | 3.900,- Euro | (4.641,- Euro inkl. MwSt.) |
Preis pro Gläubiger | 20,90 Euro | (24,87 Euro inkl. MwSt.) |
Preis pro Immobilie | 104,50 Euro | (124,36 Euro inkl. MwSt.) |
Kann der Insolvenzverwalter auf mein Konto schauen?
Der Insolvenzverwalter ist gem. § 80 InsO nur hinsichtlich des pfändbaren Ver- mögens des Schuldners verwaltungs- und verfügungsberechtigt, innerhalb der Freibe- träge ist das P-Konto aber gem. § 850k ZPO unpfändbar.
Wie oft meldet sich Insolvenzverwalter?
In der Regel meldet sich der Insolvenzverwalter jährlich mit einem Fragebogen, um Veränderungen festzustellen. Im Idealfall übermittelt der Schuldner alle Änderungen bereits von allein an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder.
Warum kommt der Insolvenzverwalter zu mir nach Hause?
Die Insolvenzverwalter kommen normalerweise auch nicht zum Schuldner nach Hause. Das Interesse ist also von Vornherein gering. Insofern müssen Schuldner sich in diesem Punkt keine allzu großen Gedanken machen. Im Streitfall muss das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters bzw.
Welche Kontoauszüge will der Insolvenzverwalter?
– Bankverbindung: Sämtliche Bankkonten (auch Auslandskonten) sind dem Insolvenzverwalter mitzutei- len und auf Verlangen die Kontoauszüge vorzulegen.
Kann ein Drucker gepfändet werden?
Alles, was zur Berufsausübung oder auch für eine Ausbildung benötigt wird, ist grundsätzlich nicht pfändbar. Hierzu gehören regelmäßig ein Computer, Scanner, Drucker sowie Bücher, Schreibmaterial und – je nach Beruf oder Ausbildung – auch andere fachbezogene Gegenstände.
Ist ein P-Konto Pflicht bei Privatinsolvenz?
Wenn Sie verschuldet sind und ein Insolvenzverfahren droht, sollten Sie unbedingt ein P-Konto einrichten. Denn nur so können Sie einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens vor der Pfändung schützen und erreichen, dass Ihr Kontoführungsvertrag während der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz bestehen bleibt.
Kann das Handy gepfändet werden?
Unsere Antwort: Ein Handy darf grundsätzlich gepfändet werden. Dies wird der Gerichtsvollzieher wahrscheinlich nur dann tun, wenn es sich um ein hochwertiges Gerät handelt. Da elektronische Geräte aber sehr schnell an Wert verlieren, ist es meistens so, dass man das Handy behalten darf.
In welche Räume darf der Gerichtsvollzieher?
Der Gerichtsvollzieher darf die Wohnung sowie Behältnisse des Schuldners durchsuchen, wenn dies für den Vollstreckungserfolg erforderlich ist. Hierzu kann der Gerichtsvollzieher auch verschlossene Haustüren, Zimmertüren oder Behältnisse öffnen lassen.
Was prüft der Insolvenzverwalter alles?
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird; das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.
Kann ein Sofa gepfändet werden?
Luxusgegenstände, Elektronik und Bargeld
Nicht pfändbar ist hingegen alles, was im täglichen Leben wirklich benötigt wird. Die wesentlichen Möbel wie Bett, Sofa, Tische und Stühle darf man folglich behalten. Auch den Fernseher, Küchengeräte, Staubsauger oder die Waschmaschine – und natürlich die Kleidung.
Hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf mein Konto?
Der Insolvenzverwalter ist gem. § 80 InsO nur hinsichtlich des pfändbaren Ver- mögens des Schuldners verwaltungs- und verfügungsberechtigt, innerhalb der Freibe- träge ist das P-Konto aber gem. § 850k ZPO unpfändbar.
Welche Unterlagen muss der Insolvenzverwalter zum berichtstermin einreichen?
Er muss darlegen, ob das Unternehmen insgesamt oder ein Teil davon erhalten werden kann, ob ein Insolvenzplan möglich ist und wie eine etwaige Vergleichsrechnung (Geld bei Liquidation, Geld bei Unternehmensverkauf, Geld bei Insolvenzplan) aussieht (§ 156 Abs. 1 S. 2 InsO).