Wer darf niedrigschwellige Entlastungsleistungen anbieten?
Wer darf niedrigschwellige Betreuungsangebote anbieten? Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten können sein: zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten. niedrigschwellige Projekte mit geschulten und fachlich begleiteten ehrenamtlichen Helfern.