Wer bekommt Sonderurlaub bei Hochzeit?
Der überwiegenden Rechtsauffassung zufolge besteht auch für die Trauung der eigenen Eltern, von dem Bruder oder der Schwester oder die Hochzeit des Kindes der Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Das gilt auch für die erneute Hochzeit eines Elternteils, die Goldene Hochzeit oder Silberhochzeit der Eltern.