Wem gehören die Häuser in der DDR?
Offizieller Eigentümer waren dabei alle DDR-Bürger. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen das sozialistische Eigentum. Im Rechtsgebiet der DDR war neben dem sozialistischen Eigentum noch das persönliche Eigentum eingeführt.