Wem gehören die Häuser in der DDR?

Wem gehören die Häuser in der DDR?

Offizieller Eigentümer waren dabei alle DDR-Bürger. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen das sozialistische Eigentum. Im Rechtsgebiet der DDR war neben dem sozialistischen Eigentum noch das persönliche Eigentum eingeführt.

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