Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?
In Deutschland gilt: Als befriedeter Bezirk werden nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen bezeichnet, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.