Welche Medikamente werden nicht übernommen?
Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel und Arzneimittel gegen Reisekrankheit können darüber hinaus nicht von den Krankenassen erstattet werden.
Welche Medikamente werden nicht erstattet?
Arzneimittel, die gesetzlich vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, können nicht erstattet werden. Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Lifestyle-Präparate wie Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses oder zur Raucherentwöhnung.
Welche Medikamente dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden?
Mittel zur Raucherentwöhnung. Präparate zum Abmagern/Appetitzügler. Kosmetische Präparate, zum Beispiel für stärkeren Haarwuchs.
Welche Medikamente muss ich selbst bezahlen?
Rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke
Wer beispielsweise ein Erkältungsmittel benötigt oder auf homöopathische Arzneimittel setzt, zahlt diese selbst. Ausnahmen bestehen bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Naturheilmittel benötigen.
Welche Medikamente sind erstattungsfähig?
Grundsätzlich sind alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, sofern sie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) davon ausgeschlossen worden sind, mit Markteintritt erstattungsfähig.
Was tun wenn Krankenkasse Medikament nicht zahlt?
Versicherte können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen oder ein neues Gutachten fordern. Zahlt die Krankenkasse dann immer noch nicht, können Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Was wird von der Krankenkasse nicht bezahlt?
nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.
Welche Medikamente dürfen nicht mehr zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden?
Dazu gehören beispielsweise Arzneimittel, die zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen sowie Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen.
Warum werden manche Medikamente nicht von der Krankenkasse bezahlt?
Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben: Ihr Arzt ist kein Vertragsarzt, er hat also keine Kassenzulassung. Das Medikament ist nicht rezeptpflichtig. Das heißt, dass Sie es auch ohne ärztliche Verordnung erhalten können und daher selbst zahlen müssen.
Wann kann die Krankenkasse Leistungen verweigern?
Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig abstottert, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern. Das wäre rechtswidrig und die Sachbearbeiter der Krankenkassen sollten das eigentlich wissen.
Warum zahlt die Krankenkasse nicht alle Medikamente?
Dies kann zum Beispiel folgende Gründe haben: Ihr Arzt ist kein Vertragsarzt, er hat also keine Kassenzulassung. Das Medikament ist nicht rezeptpflichtig. Das heißt, dass Sie es auch ohne ärztliche Verordnung erhalten können und daher selbst zahlen müssen.
Was tun wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlen will?
Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung". Wenn ein Betroffener wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Job auszuüben, kann er eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Welche Medikamente übernimmt die AOK nicht?
Arzneimittel, die Sie selbst vollständig zahlen
Die Kosten für rezeptfreie beziehungsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen die Krankenkassen in der Regel nicht. Ausnahmen: Medikamente für Kinder unter zwölf Jahren oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren.
Kann die Krankenkasse Medikamente verweigern?
Nach Ansicht des Gerichts kann ein Versicherter von seiner Krankenkasse nicht dazu gezwungen werden, sich mit einem Medikament behandeln zu lassen, welches für konkret seine Erkrankung nicht zugelassen ist. Das gilt auch dann, wenn sich das Medikament nach Meinung von Ärzten durchaus für die Behandlung eignet.
Welche Leistung wird nicht von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, beispielsweise kosmetische Operationen, Beratung bei Fernreisen oder manche Früherkennungsuntersuchungen.
In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse nicht?
Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt
Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.
Warum zahlt die Krankenkasse nicht alles?
Da die gesetzlichen Krankenkassen dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, dürfen sie nicht alles bezahlen. So müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten (zum Beispiel bei Medikamenten), manche Leistungen werden gar nicht übernommen.
Wann zahlt Krankenkasse kein Geld?
Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).
Was zahlen Krankenkassen nicht mehr?
Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht?
nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.
Wann übernimmt die Krankenkasse keine Kosten?
nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.