Welche Berufe haben ein Versorgungswerk?
Zu den Berufen mit Versorgungswerk zählen: Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiell Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.
Welche Versorgungswerke gibt es in Deutschland?
Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmäch-tigte,Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.
Was versteht man unter einer Versorgungseinrichtung?
Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen. Für bestimmte kammerfähige freie Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.
Wer hat ein Versorgungswerk?
Dazu gehören Ärzte (auch Tier- und Zahnärzte), Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Architekten und Psychotherapeuten. Mit der Aufnahme in die jeweilige Kammer ist der Eintritt in das Versorgungswerk automatisch Pflicht.
Was ist besser Rentenversicherung oder Versorgungswerk?
Besser als die gesetzliche Rente, aber dennoch nicht ausreichend. Geht es um Ruhestandsgelder haben Ärzte und Apotheker grundsätzlich recht gute Aussichten. Denn das Rentenniveau der Versorgungswerke liegt 25 bis 50 Prozent über dem der gesetzlichen Rentenversicherung (Stand 2018).
Wer zahlt in Versorgungswerk?
Der Arbeitgeber behält bei der Gehalts-abrechnung Ihren Arbeitnehmeranteil ein und zahlt diesen zusammen mit seinem Anteil an das Versorgungswerk. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen an Sie aus (siehe Gehaltsabrechnung!).
Welche Berufsgruppen haben eigene Rentenversicherung?
Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende;
- Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
- Künstler und Publizisten;
- Selbstständige mit einem Auftraggeber;
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer.
- bestimmte weitere Selbstständige.
Wie viel zahlt man ins Versorgungswerk?
Der Regelpflichtbeitrag des Jahres 2023 beläuft sich auf 1.357,80 EUR / Monat. Dieser Beitrag ist grundsätzlich von jedem Mitglied zu entrichten. Der Regelpflichtbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2023 in Höhe von 7.300 EUR / Monat und dem Beitragssatz von 18,6 %.