Was sind A und B-Verstöße?
Die Kategorie „A-Verstöße“ umfasst dabei schwere Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das „Geisterfahren“. Leichtere Vergehen, wie etwa mit abgefahrenen Reifen zu fahren, fallen unter die Kategorie der B-Verstöße.