Was passiert nach einer Vorladung als Beschuldigter?
Ihre Angaben werden protokolliert und Ihnen zur Bestätigung vorgelegt. Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift. Ihre gestellten Beweisanträge und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen fließen in die Ermittlungen ein. Nach deren Abschluss erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung.