Was passiert nach Bestätigung des Insolvenzplans?
Wirkungen des bestätigten Insolvenzplans Mit der Rechtskraft der Bestätigung des Plans treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein, z. B. Übertragung von Betriebsvermögen, Veräußerung von Betriebsteilen, Stundungen und Erlass von Forderungen ( §§ 254 – 254 b InsO ).
Wann wird der Insolvenzplan rechtskräftig?
Sobald der Insolvenzplan durch das Gericht bestätigt wurde, ist er rechtskräftig und gilt für alle Gläubiger*innen – auch für diejenigen, die nicht zugestimmt haben.
Wann endet insolvenzplanverfahren?
Ein Insolvenzplanverfahren kann nur im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens durchgeführt werden. Der Plan muss bis zum Schlusstermin eingereicht werden.
Wie funktioniert ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht Unternehmen und Verbrauchern eine schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten durch eine Einmalzahlung eines Geldgebers – Privatinsolvenzen oder Firmeninsolvenzen dauern hingegen in der Regel 3 oder mehr Jahre.
Wie lange dauert ein Insolvenzplan?
Im Optimalfall einer Planinsolvenz dauert dieser Abschnitt unter Berücksichtigung aller Fristen nicht länger als 3 Monate. Im Ergebnis kann ein Insolvenzplanverfahren mit sorgfältiger Vorbereitung 4 bis 12 Monate beanspruchen.
Wer entscheidet bei einem Insolvenzverfahren über den Insolvenzplan?
Der Insolvenzplan muss dem Insolvenzgericht vorgelegt werden. Dies kann entweder durch den Insolvenzverwalter geschehen oder durch den Schuldner selbst. Das Gericht überprüft in der Folge, ob eine Zielerreichung überhaupt realistisch ist.
Was passiert wenn man dem Insolvenzplan nicht zustimmt?
Der unberücksichtigt gebliebene Gläubiger kann eine Forderung nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen; ihre Vollstreckbarkeit entfällt. Dies gilt auch für Titel, die der Gläubiger gegen den Schuldner aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt hat.
Was kostet ein Insolvenzplan?
Kosten Insolvenzplan
Grundpreis | ||
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Insolvenzplan | 3.900,- Euro | (4.641,- Euro inkl. MwSt.) |
Preis pro Gläubiger | 20,90 Euro | (24,87 Euro inkl. MwSt.) |
Preis pro Immobilie | 104,50 Euro | (124,36 Euro inkl. MwSt.) |
Wer entscheidet über den Insolvenzplan?
Ein Planverfahren wird durch Vorlage des Insolvenzplans beim Insolvenzgericht beantragt. Die Insolvenzordnung bestimmt, dass zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Gericht der Insolvenzverwalter und der Schuldner berechtigt sind. Auch die Gläubigerversammlung kann aktiv werden.