Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?
Es reicht aus, wenn Betroffene ihrer Krankenkasse schriftlich Auskunft geben. “ Eine Auskunft über den genauen Behandlungsverlauf und geplante Reha-Maßnahmen muss man lediglich dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mitteilen.
Was darf die Krankenkasse fragen?
Wonach darf mich die Kasse fragen? Unstrittig ist, dass Krankenkassen bestimmte Informationen erfragen müssen und auch dürfen, um das Krankengeld auszahlen zu können. Dazu gehören beispielsweise die Kontonummer und die Höhe des Gehalt.
Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?
Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.
Wer informiert die Krankenkasse bei Krankheit?
Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Wichtigste in Kürze: Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital.
Wie verhalte ich mich wenn die Kasse Druck macht?
Teile ihr mit, dass Du alles Nötige gern schriftlich klärst. Die Patientenberatung kritisiert außerdem die Unsitte vieler Krankenkassen, den Versicherten wichtige Entscheidungen nur am Telefon mitzuteilen – etwa die Einstellung der Krankengeldzahlung. Das ist zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Deinem Nachteil.
Wann prüft Krankenkasse Arbeitsunfähigkeit?
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Was erfährt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.
Was erfährt die Krankenkasse vom Arzt?
Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.
Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?
Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen. Allerdings müssen selbst Patienten, die mit einer Krankschreibung ihres Arztes zu Hause bleiben, müssen damit rechnen, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Dann hilft nur ein schriftlicher Widerspruch.
Hat die Krankenkasse alle Diagnosen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.
Wird die Krankenkasse vom Arzt informiert?
Ja, natürlich! Die Übermittlung erfolgt über die bewährte Telematikinfrastruktur. Die Daten selbst werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen und sind damit sicher.