Was ist nicht strafbar?
Kein Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm liegt bei rassendiskriminierenden Handlungen im Privaten vor. Als privat sind Äusserungen anzusehen, die in einem Umfeld erfolgen, das sich durch persönliche Beziehungen oder durch besonderes Vertrauen (z.B. Familien- und Freundeskreis) auszeichnet.