Was bedeutet Beurlaubung bei Beamten?
Unter Beurlaubung sind allgemein Zeiträume zu fassen, in denen Beamtinnen und Beamte mit Genehmigung des Dienstherrn von der Verpflichtung befreit sind, Dienst zu leisten, das zugrundeliegende Beamtenverhältnis aber bestehen bleibt.