Wann wird ein Balkon zu 50 angerechnet?
Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2004 geschlossen wurden, sehen eine Berechnung von 25 Prozent vor. Ausnahmen bestätigen die Regel: Besonders schön gelegene Balkone und Terrasse können mit bis zu 50 Prozent veranschlagt werden. Vorher geschlossene Mietverträge sehen grundsätzlich eine Anrechnung von 50 Prozent vor.