Wann werden Daten beim Arzt gelöscht?
Nach unserer Kenntnis werden daher insbesondere im stationären Bereich Patientenunterlagen in der Regel 30 Jahre lang aufbewahrt. Zwar stellt diese lange Aufbewahrung von Patientenunterlagen im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB nicht zwangsläufig einen Datenschutzverstoß dar.