Wann verjährt wenn man geblitzt worden ist?
Bei einem Verstoß gegen die StVO, wie zum Beispiel dem Geblitztwerden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt daher drei Monate. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Handlung, mit der gegen die StVO verstoßen wurde, beendet ist.