Wann kann ein Wegerecht gelöscht werden?
Ein Wegerecht kann in der Regel nur mit der Einwilligung des Berechtigten gelöscht werden. Denn ist das Wegerecht einmal eingetragen, kann es nicht mehr entzogen werden.
Ein Wegerecht kann in der Regel nur mit der Einwilligung des Berechtigten gelöscht werden. Denn ist das Wegerecht einmal eingetragen, kann es nicht mehr entzogen werden.