Wann gibt es ein Notwegerecht?
Der Gesetzgeber spricht vom Notwegerecht, wenn ein Grundstück nur zeitweise von der öffentlichen Zufahrt abgeschnitten ist. Dies ist beispielsweise bei Straßen- oder Kanalbauarbeiten der Fall. Dem Nachbarn muss so lange ein Wegerecht eingeräumt werden, bis das Grundstück wieder über die eigene Zufahrt erreichbar ist.