Wann gibt es ein Notwegerecht?

Wann gibt es ein Notwegerecht?

Der Gesetzgeber spricht vom Notwegerecht, wenn ein Grundstück nur zeitweise von der öffentlichen Zufahrt abgeschnitten ist. Dies ist beispielsweise bei Straßen- oder Kanalbauarbeiten der Fall. Dem Nachbarn muss so lange ein Wegerecht eingeräumt werden, bis das Grundstück wieder über die eigene Zufahrt erreichbar ist.

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