Sind Screenshots vor Gericht zulässig?
Ein Screenshot in Papierform ist in beweisrechtlicher Hinsicht keine Urkunde, sondern ein Augenscheinobjekt. Das Gericht würde sich also den Screenshot ansehen und wenn darauf z.B. der Verstoß erkennbar ist, dann würde das Gericht den Screenshot als Beweis grundsätzlich auch ausreichen lassen.