Kann man sich gegen eine Abordnung wehren?
Der betroffene Beamte kann gegen eine Abordnung, die gegen seinen Willen ausgesprochen wurde, grundsätzlich gerichtlich vorgehen. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens -sofern ein solches erforderlich ist- ist beim zuständigen Verwaltungsgericht entsprechend Klage einzureichen.