Kann man den entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?
Nein, der monatliche Entlastungsbetrag kann auch rückwirkend beantragt werden. Selbst im Folgejahr können Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen – allerdings nur bis zum 30. Juni. Anschließend kommen Sie an das Geld aus dem Vorjahr nicht mehr heran.