Kann man Beamte auf Lebenszeit kündigen?
Der Beamte auf Lebenszeit kann grundsätzlich nicht durch Verwaltungsakt entlassen werden. Dem Beamten auf Lebenszeit ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zumindest sein Ruhegehalt sicher, denn er kann aus beamtenrechtlichen Gründen allenfalls in den Ruhestand versetzt werden.