Kann man Beamte auf Lebenszeit kündigen?

Kann man Beamte auf Lebenszeit kündigen?

Der Beamte auf Lebenszeit kann grundsätzlich nicht durch Verwaltungsakt entlassen werden. Dem Beamten auf Lebenszeit ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zumindest sein Ruhegehalt sicher, denn er kann aus beamtenrechtlichen Gründen allenfalls in den Ruhestand versetzt werden.

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