Kann ich selbst kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?
Eine Eigenkündigung kann dazu führen, dass die Bundesagentur für Arbeit eine mehrwöchige Sperrfrist verhängt, mit der Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt. Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen.