Kann ich meinen Nachbarn verbieten mein Grundstück zu betreten?
Ausnahmsweise darf Nachbars Grundstück ohne Erlaubnis betreten werden, wenn „eine konkrete Gefahr“ droht oder wenn ein „Betretungsrecht“ besteht. Sonst gilt: Wer das Grundstück gegen den Willen des Nachbarn betritt, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar.