Ist Weihnachtsgeld gesetzlich geregelt?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld?
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Weihnachtsgeld und Co.? Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf derartige Leistungen des Arbeitgebers.
Wann gibt es kein Weihnachtsgeld?
Sonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter
War der Arbeitnehmer das ganze Jahr über krank, muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen (BAG, 21.03.2001, Az. 10 AZR 28/00). Auch während der Elternzeit muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen (BAG, 12.01.2000, Az. 10 AZR 840/98).
Kann das Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden?
Um den Anspruch auf Weihnachtsgeld loszuwerden, müssen Unternehmen rechtzeitig ganz aus dem Vertragswerk aussteigen. Das sollte gut überlegt sein. Per Betriebsvereinbarung festgeschriebenes Weihnachtsgeld können Unternehmen kürzen oder streichen, wenn sie die Vereinbarung fristgerecht kündigt und sie nicht nachwirkt.
Wie hoch ist in der Regel das Weihnachtsgeld?
35% vom Monatsverdienst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit. 45% vom Monatsverdienst nach 24 Monaten Betriebszugehörigkeit. 55% vom Monatsverdienst nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Warum zahlt mein Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld?
Nein, Weihnachtsgeld ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es wird nur gezahlt, wenn es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, erklärt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das kann der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sein, aber auch eine sogenannte betriebliche Übung.
Wem steht Weihnachtsgeld zu?
Wer bekommt Weihnachtsgeld? Grundsätzlich steht Beschäftigten Weihnachtsgeld zu, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Im letzteren Fall gehört die Firma einem Arbeitgeberverband an und muss sich an die vereinbarten Tarifverträge halten.
Was ist besser 13 Gehalt oder Weihnachtsgeld?
Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.
Was tun wenn man kein Weihnachtsgeld bekommt?
Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Sind die Zahlungen in einem dieser Dokumente verbrieft, können Beschäftigte sie vor Gericht einklagen.
Ist der Chef verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wer Sonderzahlungen erhält und wie hoch diese ausfallen. Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
In welchen Berufen bekommt man Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld nach Branche: In diesen 10 Jobs gibt es am meisten
Job und Branche | Weihnachtsgeld (⌀) |
---|---|
Grundstücks- und Wohnungswesen | 3.583 Euro |
Gesundheitswesen | 3.332 Euro |
Papierproduktion | 3.140 Euro |
Rechts- und Steuerberatung | 2.808 Euro |
Können einzelne Mitarbeiter vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden?
Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gilt ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Wenn ein Großteil der Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhält, können nicht einzelne Mitarbeiter davon ausgeschlossen werden.
Ist 13 Gehalt normal?
Ebenso wie das Weihnachtsgeld ist das 13. Monatsgehalt eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat daher keinen gesetzlichen Anspruch darauf.