Bis wann muss ich streuen?
Zwischen 6.30 und 8 Uhr sollte vor allem an besonders gefährlichen Stellen geräumt und gestreut sein. Bei plötzlichem Glatteis muss die Gemeinde innerhalb von circa 1,5 Stunden tätig werden. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr (ca. 20 bis 22 Uhr).